Wer bei der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) in der Hundehaftpflicht gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen möchte, findet hier, welches Gericht örtlich zuständig ist: Maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach dem Sitz seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie aus dem Versicherungsvertrag heraus gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen wollen, entscheidet der Sitz des Versicherers darüber, welches Gericht örtlich zuständig ist. Alternativ kann auch der Sitz der Niederlassung maßgeblich sein, die für Ihren Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen möchte?
Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt die gleiche Zuständigkeitsregel auch bei Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, auch für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsvermittler richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Kann statt des Firmensitzes auch eine Niederlassung für die Zuständigkeit maßgeblich sein?
Ja, maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder der Sitz seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024