Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) greift der Versicherungsschutz nur so weit und so lange, wie keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dagegensprechen. Auch bestimmte US-Sanktionen mit Bezug zum Iran können den Schutz einschränken, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Der Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind hier Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur dann und nur so lange, wie ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos im Weg stehen. Maßgeblich sind dabei Sanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich können auch US-Sanktionen gegenüber dem Iran den Schutz einschränken, allerdings nur, sofern europäische oder deutsche Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherungsschutz durch Sanktionen entfallen?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Stehen solche Sanktionen entgegen, besteht insoweit kein Schutz.
Welche Sanktionen sind hier maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, dies gilt auch für Sanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt die Embargobestimmung trotz der übrigen Vertragsregelungen?
Ja, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht in jedem Fall nur so weit und so lange, wie keine entsprechenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024