Ansprüche aus dem Vertrag der Hundehaftpflicht bei der Alte Oldenburger verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen sowie der Person des Schuldners erfährt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Zeit bis zur Entscheidung in Textform nicht mitgerechnet.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Anspruch ist entstanden.
- Der Gläubiger hat Kenntnis von den Umständen, die den Anspruch begründen, sowie von der Person des Schuldners erlangt.
Der grob fahrlässigen Unkenntnis steht die Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, wird bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mitgezählt. Die Entscheidung des Versicherers wird in Textform mitgeteilt (zum Beispiel per E-Mail).
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den entscheidenden Umständen und dem Schuldner erfährt; auch grob fahrlässige Unkenntnis gilt dabei wie Kenntnis. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, zählt die Zeit bis zur Entscheidung in Textform nicht zur Frist. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis wird der Kenntnis gleichgestellt.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Welche Regeln gelten für die Verjährung darüber hinaus?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024