Wird bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) ein versichertes Unternehmen veräußert, geht der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Sowohl Versicherer als auch Erwerber erhalten dabei ein besonderes Kündigungsrecht mit klaren Fristen, während Veräußerer und Erwerber gemeinsam für den Beitrag haften. Zudem muss die Veräußerung unverzüglich in Textform angezeigt werden, sonst droht bei schuldhaftem Versäumnis der Verlust des Versicherungsschutzes.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt damit während der Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Das Gleiche gilt, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten und die Kündigung in Textform erklären (z. B. E-Mail). Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird, nachdem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erhalten hat.
Auch der Erwerber ist zur Kündigung berechtigt. Er kann den Versicherungsvertrag in Textform kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kannte der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, gilt die Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam für den Beitrag. Sie sind dann Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen (z. B. E-Mail). Diese Anzeige kann sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber vornehmen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt außerdem zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Unternehmen den Eigentümer wechselt, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber dürfen den Vertrag unter bestimmten Fristen kündigen. Solange der Wechsel innerhalb einer laufenden Versicherungsperiode geschieht, haften alter und neuer Eigentümer gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss unverzüglich in Textform gemeldet werden – sonst kann bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn das versicherte Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt während der Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Kann der neue Eigentümer die übernommene Versicherung kündigen?
Ja. Der Erwerber kann den Vertrag in Textform mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Das Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung einen Monat ab Kenntniserlangung.
Wer muss den Beitrag zahlen, wenn der Übergang mitten in der Versicherungsperiode passiert?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht gemeldet wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024