Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) muss der Versicherungsnehmer bei vereinbartem Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder einem Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung sorgen. Klar geregelt ist, wann eine Zahlung trotz gescheitertem Einzug noch rechtzeitig ist und wann der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen darf.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon Pay, Google Pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitszeitpunkt genügend Deckung vorhanden ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Liegt das gescheiterte Einziehen dagegen in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, darf der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen und der Versicherungsnehmer muss künftig selbst überweisen. Angefallene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzüge können ihm in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Beitrag per Lastschrift oder Kreditkarte zahle?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Diese Pflicht gilt entsprechend auch bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn der Beitrag trotz mehrfacher Versuche nicht eingezogen werden kann und ich das zu vertreten habe?
Dann ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Zahlungsvereinbarung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform zu kündigen. Sie sind dann verpflichtet, den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Muss ich für Bearbeitungsgebühren bei einem fehlgeschlagenen Einzug aufkommen?
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024