Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) darf der Versicherer die Beiträge bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen neu kalkulieren, wobei Schadenaufwand, Kosten und die künftige Schaden- und Kostenentwicklung einfließen und ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, größere Anpassungen gelten ab dem nächsten Versicherungsjahr. Bei einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen.
Die Beiträge werden kalkuliert unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz. Zu den Kosten zählen Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten und Rückversicherungsprämien.
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei sind zu berücksichtigen:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung
Sofern die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dafür werden anerkannte mathematisch-statistische oder geografische Verfahren genutzt. Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen bei der bisherigen Schadenentwicklung und der künftigen Schaden- und Kostenentwicklung seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Diese müssen aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge bestehender Verträge regelmäßig überprüfen und neu berechnen, wobei die bisherige und die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung einbezogen werden. Kleine Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst später berücksichtigt; größere Anpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, nachdem ein unabhängiger Treuhänder sie bestätigt hat. Wird der Beitrag erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen. Individuell vereinbarte Zuschläge oder Nachlässe bleiben von der Anpassung unberührt.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer meinen Beitrag anpassen?
Der Versicherer darf die Kalkulation bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen. Er berücksichtigt dabei die bisherige Schadenentwicklung vergleichbarer Risiken sowie die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Eine Anpassung gilt erst, wenn ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt hat.
Werden auch kleine Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab dem nächsten Versicherungsjahr, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, wobei diese auf zukünftige Perioden vorgetragen werden können.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024