Beschädigt der versicherte Hund mobile Einrichtungsgegenstände oder Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern, fest installierten Wohnwagen oder Campingcontainern, greift bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) ein erweiterter Versicherungsschutz von bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall.
In Erweiterung zu den Regelungen über Mietsachschäden gilt Folgendes:
Für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar besteht Versicherungsschutz. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Hotels
- gemietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser
- fest installierte Wohnwagen
- Campingcontainer
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung stellt sicher, dass auch Schäden an beweglichem Mobiliar und Inventar mitversichert sind, wenn sie in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen oder -häusern, fest installierten Wohnwagen oder Campingcontainern entstehen. Für solche Sachschäden steht je Versicherungsfall eine Deckungssumme von bis zu 50.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja, Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sind bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall versichert.
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz für diese Schäden?
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Für welche Unterkünfte gilt diese Erweiterung?
Sie gilt für Hotels, gemietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser, fest installierte Wohnwagen und Campingcontainer.
Welche Art von Schäden ist von dieser Regelung erfasst?
Erfasst sind Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar der genannten Unterkünfte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024