Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind neben dem Versicherungsnehmer auch Tierhüter sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige und weitere Personen als Hüter, Mithalter und Miteigentümer geschützt. Mitversichert sind zudem die private Teilnahme an Hunderennen, Schauvorführungen und Vereinsunterricht, die Nutzung des Hundes als Zugtier, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, Deckschäden, tierische Ausscheidungen sowie der Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs-, Such- oder Schulbegleithund unter bestimmten Voraussetzungen.
Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Familienangehörige und weitere Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer in häuslicher Gemeinschaft
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht folgender Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer:
- die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen des Versicherungsnehmers
- alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen
Schadenersatzansprüche von mitversicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Angehörigen als Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Teilnahme an Veranstaltungen
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge folgender Aktivitäten:
- private Teilnahme an Hunderennen und Hundeschlittenrennen
- private Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe)
- Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Fuhrwerke und Fahrzeuge
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten).
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an den Fuhrwerken.
Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
Tierische Ausscheidungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht durch tierische Ausscheidungen.
Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund, Schulbegleithund
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund, sofern die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Mitversichert ist hierbei die Verwendung als Schulbegleithund ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selber beruflich tätig ist.
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag (z. B. eine Berufshaftpflicht oder Vereinshaftpflicht), so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Tierhüter sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige und andere Personen geschützt, wenn sie den Hund hüten, mithalten oder miteigen sind; ein Mitverschulden des Tierhüters wird dabei angerechnet. Der Schutz umfasst zudem viele Aktivitäten rund um den Hund, etwa die private Teilnahme an Rennen und Veranstaltungen, den Einsatz als Zugtier, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, Deckschäden und tierische Ausscheidungen. Auch die nicht gewerbliche Nutzung als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund sowie als Schulbegleithund an bestimmten Schulen ist eingeschlossen. Besteht für dieselbe Tätigkeit Schutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
Häufige Fragen
Sind auch Familienmitglieder abgesichert, wenn sie den Hund betreuen?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie aller sonstigen im Haushalt lebenden Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Greift der Schutz bei Teilnahme an Hunderennen oder Turnieren?
Ja, sofern die Teilnahme privat erfolgt und dadurch kein Einkommen erzielt wird. Eingeschlossen sind Hunderennen, Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen, Turniere samt Trainingsläufen sowie der Unterricht eines Hundevereins.
Ist der Einsatz als Assistenz- oder Therapiehund mitversichert?
Ja, die Verwendung als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund ist versichert, solange die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird. Als Schulbegleithund gilt der Schutz nur an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Was passiert, wenn bereits eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, etwa einer Berufs- oder Vereinshaftpflicht, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024