Ob der Freistellungsanspruch aus der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) übertragen werden darf, hängt vom Zeitpunkt und der Zustimmung des Versicherers ab: Vor endgültiger Feststellung ist eine Abtretung oder Verpfändung nur mit Zustimmung möglich, an den geschädigten Dritten hingegen erlaubt.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange der Freistellungsanspruch noch nicht endgültig feststeht, darf der Versicherungsnehmer ihn nicht ohne Zustimmung des Versicherers an andere übertragen oder als Pfand einsetzen. Eine Ausnahme gilt für die geschädigte Person: An sie darf der Anspruch abgetreten werden.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung abtreten?
Vor der endgültigen Feststellung ist eine Abtretung oder Verpfändung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja, eine Abtretung des Freistellungsanspruchs an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Kann ich den Anspruch ohne Zustimmung des Versicherers verpfänden?
Nein, vor der endgültigen Feststellung darf der Freistellungsanspruch ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024