Die Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) leistet in der Hundehaftpflicht über die Forderungsausfalldeckung dann, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und dieser seinen Schadensersatz nicht zahlen kann, weil er zahlungs- oder leistungsunfähig ist und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist. Voraussetzung sind unter anderem ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich, der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers sowie die Abtretung der Ansprüche an den Versicherer. Erläutert werden zudem Umfang, räumlicher Geltungsbereich und besondere Ausschlüsse.
Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall). Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil seine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt worden ist, und
- die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert.
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Hundehalter-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Leistungsvoraussetzungen
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein festgestellt worden. Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie gerichtliche Vergleiche und vergleichbare Titel der genannten Länder binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
- Der schädigende Dritte ist zahlungs- oder leistungsunfähig.
- Die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten werden in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer abgetreten und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs wird ausgehändigt. Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den Versicherer mitzuwirken.
Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nachweist, dass
- eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat,
- eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat, oder
- ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Umfang der Forderungsausfalldeckung
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, den europäischen Zwergstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
- Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung;
- Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs;
- Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z. B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat – auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Sie oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt werden und dieser den Schadensersatz nicht zahlen kann. Der Versicherer leistet dann so, als hätte der Schädiger selbst eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung wie Ihre. Voraussetzung sind unter anderem ein Gerichtsurteil oder vollstreckbarer Vergleich, der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schädigers und die Abtretung der Ansprüche an den Versicherer. Bestimmte Ansprüche, etwa Verzugszinsen oder Leistungen, die ein anderer Versicherer oder Sozialleistungsträger übernehmen muss, sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird, dieser Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung wegen festgestellter Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit ganz oder teilweise nicht nachkommen kann und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
Wie muss ich nachweisen, dass der Schädiger zahlungs- oder leistungsunfähig ist?
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, weil der Dritte in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat bzw. mangels Masse abgelehnt wurde.
Bis zu welcher Höhe wird gezahlt?
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, auch wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Welche Ansprüche sind von der Forderungsausfalldeckung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung, Forderungen aus einem gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergang, Ansprüche wegen nicht oder nicht rechtzeitig vorgebrachter Einwendungen oder Rechtsmittel sowie Ansprüche für Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer oder ein Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträger verpflichtet ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024