Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug, sofern er dies zu vertreten hat. Nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist drohen bei fortbestehendem Verzug Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung – die jedoch unwirksam wird, wenn die Zahlung rechtzeitig veranlasst wird.
Fälligkeit
Der Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen hinweist. Diese Rechtsfolgen sind:
- Leistungsfreiheit
- Kündigungsrecht
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wurde die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist zum vereinbarten Zeitpunkt fällig und gilt als rechtzeitig, wenn die Zahlung zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht und hat er dies zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug; der Versicherer kann seinen Verzugsschaden ersetzt verlangen. Nach einer wirksamen Mahnung mit mindestens zwei Wochen Zahlungsfrist kann der Versicherer bei fortbestehendem Verzug leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats veranlasst, wird die Kündigung wieder unwirksam.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags noch als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Gerate ich automatisch in Verzug, wenn ich den Folgebeitrag nicht zahle?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt jedoch nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Wie lange muss die Zahlungsfrist in einer Mahnung mindestens sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung muss zudem die rückständigen Beträge einzeln beziffern und auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich eine bereits ausgesprochene Kündigung noch abwenden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt die Frist von einem Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt allerdings bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024