Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind reine Vermögensschäden mitversichert, also finanzielle Nachteile, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen. Für welche Fälle das gilt, welche Ansprüche ausgeschlossen bleiben und wie die Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt ist, wird hier festgelegt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden. Gemeint sind Schäden, die weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch Sachen, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat, sowie durch erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen. Das gilt auch, wenn dies in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten geschieht;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (zum Beispiel Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind reine Vermögensschäden, also finanzielle Nachteile, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Für zahlreiche Bereiche – etwa bestimmte Tätigkeiten, wirtschaftliche Geschäfte, den Verlust von Sachen oder ständige Emissionen – besteht jedoch kein Schutz. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Summe beschränkt; pro Versicherungsjahr zahlt der Versicherer höchstens das Doppelte dieser Summe.
Häufige Fragen
Was zählt als Vermögensschaden im Sinne dieses Schutzes?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen solcher Schäden.
Sind Vermögensschäden durch den Verlust von Geld oder Wertsachen versichert?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Leistung für Vermögensschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Sind Schäden durch ständige Geräusche oder Gerüche mitversichert?
Nein. Vermögensschäden aus Schäden durch ständige Emissionen wie Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024