Muss im Ausland eine Kaution hinterlegt werden, stellt die Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) in der Hundehaftpflicht bei einer behördlichen Anordnung den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 EUR zur Verfügung, wenn die Kaution der Sicherstellung von Leistungen aus der versicherten gesetzlichen Haftpflicht dient. Der Betrag wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet, ein zu hoher oder verfallener Kautionsanteil ist zurückzuzahlen.
Muss eine versicherte Person aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag zur Verfügung. Dies gilt bis zu einer Höhe von 100.000 EUR.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.
Das Gleiche gilt in folgenden Fällen:
- Die Kaution wird als Strafe einbehalten.
- Die Kaution wird als Geldbuße einbehalten.
- Die Kaution wird zur Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten.
- Die Kaution ist verfallen.
Was bedeutet das konkret?
Wird im Ausland durch eine Behörde eine Kaution verlangt, die Leistungen aus der versicherten Haftpflicht absichern soll, streckt der Versicherer diesen Betrag bis zu 100.000 EUR vor. Fällt später tatsächlich Schadenersatz an, wird die Kaution darauf angerechnet. Übersteigt die Kaution den Schadenersatz oder wird sie als Strafe, Geldbuße, für nicht versicherte Forderungen einbehalten oder verfällt sie, muss der Versicherungsnehmer den entsprechenden Betrag zurückzahlen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird eine Kaution im Ausland vorgestreckt?
Der Versicherer stellt den erforderlichen Kautionsbetrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Unter welcher Voraussetzung wird die Kaution übernommen?
Voraussetzung ist, dass eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen.
Muss ich die gestellte Kaution zurückzahlen?
Ja, wenn die Kaution höher ist als der zu leistende Schadenersatz, müssen Sie den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Was passiert mit der Kaution, wenn Schadenersatz gezahlt wird?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024