Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert – etwa wenn sich das Risiko im Laufe der Zeit vergrößert. Ausgenommen bleiben versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht; entsteht die Erhöhung durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, darf der Versicherer mit Monatsfrist kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in folgenden Fällen:
Aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt jedoch nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wächst oder erweitert sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit, bleibt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers grundsätzlich mitversichert. Ausgenommen sind versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Beruht die Risikoerhöhung auf geänderten oder neuen Rechtsvorschriften, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht endet, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Erhöhung genutzt wird.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen des Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist grundsätzlich mitversichert.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer in diesem Fall kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024