Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters mitversichert, und die Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen genauso wie für den Versicherungsnehmer. Liegt bei einer Person ein Ausschlussgrund vor, entfällt der Schutz für alle Versicherten – die Rechte aus dem Vertrag übt allein der Versicherungsnehmer aus, während für die Obliegenheiten alle verantwortlich sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen Hundehüter, der die Aufgabe nicht gewerbsmäßig übernimmt. Für mitversicherte Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer, mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Wenn ein Ausschluss- oder Begrenzungsgrund bei einer der versicherten Personen vorliegt, verlieren alle den Schutz. Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte ausüben, die Obliegenheiten müssen jedoch alle Versicherten erfüllen.
Häufige Fragen
Ist ein Hundehüter über die Versicherung geschützt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hundehüters in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Gelten die Vertragsregeln auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Eine Ausnahme gilt für die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert mit dem Schutz, wenn bei einer Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und für alle mitversicherten Personen – unabhängig davon, in wessen Person der Ausschluss- oder Risikobegrenzungsgrund vorliegt.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024