Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) zahlt der Versicherer für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, und für alle Fälle eines Versicherungsjahres gilt das Doppelte dieser Summe. Zusätzlich klären die Regeln, wie Serienschäden zusammengefasst werden, wie eine Selbstbeteiligung wirkt und wie Prozesskosten und Rentenzahlungen anteilig getragen werden.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers für Personen- und Sachschäden ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein einziger Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn die Versicherungsfälle beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung auf die Versicherungssumme bleibt davon unberührt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufkommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt pro Schadensfall höchstens die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, und für ein ganzes Versicherungsjahr höchstens das Doppelte davon. Mehrere Schäden mit gemeinsamer Ursache werden als ein einziger Fall behandelt. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, trägt der Versicherungsnehmer diesen Betrag selbst; unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer jedoch weiterhin ab. Bei Prozesskosten und bei Renten, die über die Versicherungssumme hinausgehen, zahlt der Versicherer nur anteilig.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Hundehaftpflicht bei einem einzelnen Schaden?
Pro Versicherungsfall ist die Leistung für Personen- und Sachschäden auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – auch wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Gibt es eine Obergrenze für ein ganzes Versicherungsjahr?
Ja. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Leistungen für Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was ist ein Serienschaden?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein einziger Fall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Er gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Wie wirkt sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird der festgelegte Betrag bei jedem Versicherungsfall von den begründeten Haftpflichtansprüchen abgezogen – auch wenn diese die Versicherungssumme übersteigen. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt der Versicherer trotzdem ab, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024