Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) werden die Beiträge stets im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst dabei grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch entsprechend kürzer ausfallen.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind dabei laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Alternativ kann der Beitrag als Einmalbeitrag gezahlt werden.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für die Hundehaftpflicht wird immer im Voraus fällig. Dabei kann zwischen laufenden Zahlungen in unterschiedlichen Rhythmen oder einem einmaligen Beitrag gewählt werden. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur bei einer kürzeren Vertragsdauer verkürzt sich die Versicherungsperiode entsprechend.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann der Beitrag gezahlt werden?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Auch ein Einmalbeitrag ist möglich.
Wann müssen die Beiträge bezahlt werden?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlungen im vereinbarten Rhythmus oder als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024