In der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind bestimmte Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – sofern der Versicherungsschein nichts anderes bestimmt. Dazu zählen unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Ansprüche der Versicherten untereinander, Schäden von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft sowie Schäden durch Kraftfahrzeuge, Luft-, Raum- und Wasserfahrzeuge, Asbest, Gentechnik, Strahlen und die Übertragung von Krankheiten.
Sofern im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die folgenden Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
- Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
- Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
Ansprüche der Versicherten untereinander
Ausgeschlossen sind Ansprüche
- des Versicherungsnehmers selbst oder der bei den Angehörigen benannten Personen gegen die mitversicherten Personen,
- zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
- zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
- aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
- von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
- von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
- von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
- von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
- von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Als Angehörige gelten:
- Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
- Eltern und Kinder,
- Adoptiveltern und -kinder,
- Schwiegereltern und -kinder,
- Stiefeltern und -kinder,
- Großeltern und Enkel,
- Geschwister sowie
- Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
Die Ausschlüsse für die gesetzlichen Vertreter, Betreuer, Gesellschafter, Partner sowie Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwalter gelten auch für Ansprüche von deren Angehörigen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.
Asbest
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Gentechnik
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
- gentechnische Arbeiten,
- gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder aus GVO bzw. mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Übertragung von Krankheiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
- Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren,
- Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Strahlen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
Ausgeschlossen sind Ansprüche
- wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
- wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren, sowie aus Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
- gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlandeplätzen.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Wasserfahrzeuge
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
- Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,
- Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
- Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
- Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt listet auf, welche Ansprüche grundsätzlich nicht versichert sind, sofern der Versicherungsschein nichts anderes festlegt. Nicht abgedeckt sind unter anderem vorsätzlich verursachte Schäden, Ansprüche zwischen den Versicherten sowie zwischen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und Schäden durch Kraft-, Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeuge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Asbest, Gentechnik, Strahlen, Überschwemmungen, Erdrutschungen sowie aus der Übertragung von Krankheiten und aus der Übermittlung elektronischer Daten. Bei der Übertragung von Krankheiten bleibt der Schutz jedoch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich einen Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Sind Schäden zwischen Familienmitgliedern im gleichen Haushalt gedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind. Zu den Angehörigen zählen unter anderem Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder, Geschwister sowie Pflege-, Stief-, Adoptiv-, Schwieger- und Großeltern bzw. Enkel.
Gilt der Ausschluss bei Krankheitsübertragung immer?
Nein. Bei Personenschäden aus einer Krankheitsübertragung des Versicherungsnehmers und bei Sachschäden durch Krankheit seiner Tiere besteht dennoch Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
Sind Schäden durch den Gebrauch von Fahrzeugen versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern, Luft- oder Raumfahrzeugen sowie Wasserfahrzeugen. Eine bloße Tätigkeit am Fahrzeug gilt nicht als Gebrauch, sofern keine der genannten Personen Halter oder Besitzer ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024