Wer bei der Alten Oldenburger eine Alte Oldenburger Hausratversicherung abschließt oder betreut, kann sich fragen, welche Erklärungen und Zahlungen der Versicherungsvertreter überhaupt entgegennehmen darf – und hier gilt er als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, bestehende Verträge und Anzeigepflichten anzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln sowie Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung und Vertragsabschluss entgegenzunehmen.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen, etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss entgegennehmen. Ist die Zahlungsvollmacht des Vertreters beschränkt, wirkt diese Beschränkung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht mir gegenüber?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024