Bei Alte Oldenburger gilt: das Wissen und das Verhalten von Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet – handelt also eine solche Person, wird dies dem Versicherungsnehmer angerechnet, als hätte er selbst gehandelt oder Bescheid gewusst.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Repräsentant des Versicherungsnehmers etwas weiß oder sich in bestimmter Weise verhält, wird dies dem Versicherungsnehmer angerechnet. Er wird also so behandelt, als hätte er selbst diese Kenntnis gehabt oder so gehandelt.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten anderer Personen angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten für den Versicherungsnehmer?
Ja, die Kenntnis eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024