Wer bei der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung den Schaden absichtlich verursacht, erhält keine Entschädigung – bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Auch wer den Versicherer nach einem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen täuscht oder dies versucht, verliert seinen Anspruch. Rechtskräftige Strafurteile wegen Vorsatzes oder Betruges gelten dabei als Beweis.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich, zahlt der Versicherer nicht. Bei grob fahrlässiger Verursachung kann die Leistung anteilig gekürzt werden, je nachdem wie schwer das Verschulden wiegt. Wer den Versicherer nach einem Schaden arglistig über wichtige Umstände täuscht oder dies versucht, verliert ebenfalls den Anspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes oder Betruges gilt in diesen Fällen als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung kürzen, und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
Welche Folgen hat eine Täuschung des Versicherers nach dem Schaden?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens. Ein Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024