Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung der Alten Oldenburger profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zu ihrem Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist eine Leistungserweiterung mit einem Mehrbeitrag verbunden, besteht ein Kündigungsrecht, und über neue Leistungen wird rechtzeitig informiert.
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln, die dieser Versicherung zugrunde liegen, ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen ausschließlich zugunsten der Kundschaft, gelten diese Verbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag – und zwar ab der nächsten Hauptfälligkeit. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, wenn er die Erweiterung nicht möchte. Über die neuen Leistungen wird er rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Gelten Verbesserungen der Bedingungen auch für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn eine Leistungserweiterung einen Mehrbeitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden und werden die Leistungserweiterungen nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024