Wer seinen Hausrat bei der Alte Oldenburger gegen dieselbe Gefahr zusätzlich noch bei einem anderen Versicherer abgesichert hat, muss diese weitere Versicherung unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben. Verletzt man diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, drohen Kündigung und Leistungsfreiheit. Zudem wird geregelt, wie bei einer Mehrfachversicherung gehaftet wird, dass insgesamt nicht mehr als der Schaden ersetzt wird und wie eine Mehrfachversicherung wieder beseitigt werden kann.
Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die jeder Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen hätte, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet. Jeder hat für den Betrag aufzukommen, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen ist insgesamt nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist, muss man das unverzüglich melden und den anderen Versicherer samt Versicherungssumme angeben. Meldet man diese weitere Versicherung vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, kann der Versicherer kündigen oder ganz bzw. teilweise nicht leisten. Bei einer echten Mehrfachversicherung haften die Versicherer als Gesamtschuldner, insgesamt gibt es aber nie mehr als den tatsächlichen Schaden. Wurde eine Mehrfachversicherung ohne Kenntnis geschlossen, kann man die Aufhebung des späteren Vertrags oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn ich meinen Hausrat noch bei einem anderen Versicherer versichert habe?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die weitere Versicherung nicht anzeige?
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherer schon vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften zwar als Gesamtschuldner, der Versicherungsnehmer kann aber insgesamt nicht mehr als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Erhält man aus anderen Verträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag entsprechend.
Was gilt, wenn ich eine Mehrfachversicherung absichtlich zur Bereicherung abgeschlossen habe?
Wurde die Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024