Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung übernimmt der Versicherer die Kosten für einen erhöhten Verbrauch von Frischwasser und Gas, der als Folge eines versicherten Leitungswasser- oder Gasschadens entsteht und vom Versorgungsunternehmen berechnet wird. Diese Erstattung des Mehrverbrauchs ist bis zu einem Betrag von 500 EUR abgedeckt.
Der Versicherer ersetzt zusätzlich die Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas. Dieser Mehrverbrauch muss infolge eines Versicherungsfalles entstehen und vom Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem versicherten Wasser- oder Gasschaden und entsteht dadurch ein höherer Verbrauch, den das Versorgungsunternehmen abrechnet, übernimmt der Versicherer diese zusätzlichen Kosten. Die Erstattung ist auf höchstens 500 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Werden die Mehrkosten für Wasser und Gas nach einem Leitungsschaden erstattet?
Ja, der Versicherer ersetzt die Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, wenn dieser infolge eines Versicherungsfalles entsteht und vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird.
Bis zu welchem Betrag ist der Wasser- und Gasverlust versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Wer muss den Mehrverbrauch in Rechnung stellen, damit erstattet wird?
Der Mehrverbrauch muss vom Wasser- beziehungsweise Gasversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024