Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Glasbruchschäden am Versicherungsort mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist – dazu zählen unter anderem Gebäudeverglasungen wie Fenster und Türen, Mobiliarverglasungen, Aquarien und Terrarien aus Glas sowie Glaskeramikkochfelder. Nicht erfasst sind etwa Photovoltaikmodule, Hohlgläser und Gebäude überwiegend aus Glas; ersetzt werden zerbrochene Scheiben durch Naturalersatz, außerdem Kosten für Notverschalungen.
Glasbruchschäden am Versicherungsort sind mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Versichert sind
Gebäudeverglasungen:
- fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen)
- Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser
Mobiliarverglasungen:
- Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
- Glas- und Kunststoffplatten
- Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen
Weiterhin versichert sind:
- Aquarien und Terrarien aus Glas
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Glaskeramikkochfelder inklusive deren Elektrik/Elektronik
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum)
- Photovoltaik-/Solarmodule
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Folgendes nicht versichert:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen
Der Versicherer ersetzt auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen ersetzt durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Glasbruch vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist, sind zerbrochene Scheiben am Versicherungsort abgesichert – etwa an Fenstern, Türen und Möbeln, aber auch Aquarien, Terrarien und Glaskeramikkochfelder. Für künstlerisch bearbeitete Gläser gilt eine Grenze von 1.000 EUR je Versicherungsfall. Bestimmte Sachen und bestimmte Schadenarten wie bloße Schrammen oder undichte Randverbindungen sind ausgeschlossen. Ersetzt wird in der Regel durch Naturalersatz, also durch Liefern und Montieren gleichwertiger Sachen; auch Kosten für Notverschalungen werden übernommen.
Häufige Fragen
Sind auch Aquarien und Terrarien beim Glasbruch mitversichert?
Ja, Aquarien und Terrarien aus Glas gehören zu den versicherten Sachen gegen Glasbruch.
Gibt es eine Höchstgrenze für künstlerisch bearbeitete Gläser?
Ja, für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Sind Kratzer oder Absplitterungen an einer Scheibe versichert?
Nein, Schäden durch Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Wie wird ein Glasschaden ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz). Zusätzlich werden Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen wie Notverschalungen oder Notverglasungen übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024