Wer bei der Alten Oldenburger seine Alte Oldenburger Hausratversicherung im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließt, sollte wissen, dass allein der Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf – auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein in Händen hält. Ebenso wichtig: Die Auszahlung der Entschädigung setzt die Zustimmung zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem voraus, und in bestimmten Fällen zählen auch Kenntnis und Verhalten des Versicherten.
Rechte aus dem Vertrag
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu und nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn:
- der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder
- ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Man kann eine Versicherung im eigenen Namen abschließen, um damit das Interesse einer anderen Person (des Versicherten) abzusichern. Die Rechte aus dem Vertrag darf jedoch nur der Versicherungsnehmer ausüben, auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Bei der Auszahlung der Entschädigung braucht es die Zustimmung zwischen beiden Seiten. In bestimmten Fällen werden zudem Kenntnis und Verhalten des Versicherten berücksichtigt, in anderen Fällen kommt es darauf nicht an.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einem Vertrag ausüben, der für eine andere Person abgeschlossen wurde?
Die Rechte aus dem Vertrag stehen nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte die Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Der Versicherer kann außerdem vor Zahlung an den Versicherungsnehmer einen Nachweis über die Zustimmung des Versicherten verlangen.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Wann wird dem Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherten zugerechnet?
Umfasst der Vertrag Interessen beider, muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten für sein Interesse nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024