Klagen aus dem Hausratversicherungsvertrag gegen die Alte Oldenburger können am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung erhoben werden – dort liegt die örtliche gerichtliche Zuständigkeit für solche Streitigkeiten.
Klagen gegen den Versicherer
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die sich gegen den Versicherer richten, richtet sich die örtliche gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist auch das Gericht am Ort der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer aus dem Vertrag vor Gericht ziehen möchte, entscheidet der Sitz des Versicherers über das zuständige Gericht. Zusätzlich kann auch das Gericht am Ort der Niederlassung angerufen werden, die für den jeweiligen Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen den Versicherer vorgehen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Ort der für den Vertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Kann ich statt am Firmensitz auch bei der zuständigen Niederlassung klagen?
Ja, für Klagen gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Für welche Klagen gilt diese Regelung zur örtlichen Zuständigkeit?
Sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die sich gegen den Versicherer richten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024