Wird die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung die Kosten dafür, Haustiere vorübergehend in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung unterzubringen. Die Erstattung gilt, bis die Wohnung wieder nutzbar ist oder die Tierhaltung in einem benutzbaren Wohnungsteil wieder zumutbar ist, und ist auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Der Versicherer übernimmt zusätzlich die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung. Diese Kostenübernahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Muss die Wohnung nach einem Versicherungsfall verlassen werden, zahlt der Versicherer für die vorübergehende Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer vergleichbaren Einrichtung. Die Kosten werden so lange übernommen, bis die Wohnung wieder nutzbar ist oder die Tierhaltung in einem nutzbaren Wohnungsteil wieder zumutbar ist. Insgesamt sind bis zu 500 EUR abgedeckt.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten, wenn mein Haustier nach einem Schaden vorübergehend woanders unterkommen muss?
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung.
Wie lange werden die Unterbringungskosten für Haustiere gezahlt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt übernommen, an dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar ist oder die Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Haustierbetreuung?
Ja, der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024