Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählt auch Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Regenfallrohren austritt, sofern diese innerhalb des Gebäudes verlegt sind. Damit erweitert sich der Leitungswasserbegriff über die gewöhnliche Wasserversorgung hinaus.
Der Begriff des Leitungswassers wird erweitert. Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Regenfallrohren ausgetreten ist. Voraussetzung ist, dass diese Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gegen Leitungswasser wird ausgeweitet. Tritt Wasser bestimmungswidrig aus einem Regenfallrohr aus, das im Inneren des Gebäudes verläuft, gilt dieses Wasser ebenfalls als Leitungswasser. Regenfallrohre außerhalb des Gebäudes fallen hierunter nicht.
Häufige Fragen
Zählt Wasser aus einem Regenfallrohr auch als Leitungswasser?
Ja, sofern das Regenfallrohr innerhalb des Gebäudes verlegt ist und das Wasser dort bestimmungswidrig austritt, gilt es als Leitungswasser.
Sind auch Regenfallrohre außerhalb des Gebäudes erfasst?
Nein, die Erweiterung betrifft ausdrücklich nur Regenfallrohre, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
Was bedeutet bestimmungswidriger Wasseraustritt in diesem Zusammenhang?
Erfasst ist Wasser, das aus den innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist; dieses Wasser gilt dann als Leitungswasser.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024