Beim einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills und Gartengeräten zahlt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung bis zu 2.500 EUR, wenn die Gegenstände sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden – auch Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter sowie Kinderspiel- und Sportgeräte sind eingeschlossen, sofern der Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet wird.
Als Erweiterung ist der einfache Diebstahl der folgenden Gegenstände mitversichert:
- Grills
- Gartenmöbel und Gartengeräte
- Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter
- Kinderspiel- und Sportgeräte
Voraussetzung ist, dass sich diese Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Dinge wie Grills, Gartenmöbel, Gartengeräte, Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter oder Kinderspiel- und Sportgeräte gestohlen werden, ist auch der einfache Diebstahl mitversichert. Das gilt nur, wenn diese Gegenstände beim Diebstahl nachweislich auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung waren. Ersetzt werden Schäden bis zu 2.500 EUR. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigt, sonst kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Häufige Fragen
Welche Gartengegenstände sind gegen einfachen Diebstahl versichert?
Mitversichert sind Grills, Gartenmöbel und Gartengeräte, Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter sowie Kinderspiel- und Sportgeräte, wenn sie sich beim Diebstahl auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden.
Bis zu welchem Betrag wird der Diebstahl erstattet?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Grundstücks?
Nein, der Versicherungsschutz greift nur, wenn sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024