Wird während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus, in der Reha, im Sanatorium oder bei einer Kur etwas aus dem Krankenzimmer gestohlen, ersetzt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung auch diesen einfachen Diebstahl – bis zu 1.000 EUR, wobei für Bargeld und Wertsachen 200 EUR gelten und der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden muss.
Der Versicherer leistet zusätzlich Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen aus dem Krankenzimmer entwendet werden. Das gilt bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, zur Rehabilitation, im Sanatorium oder zur Kur. Betroffen sind Aufenthalte des Versicherungsnehmers oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR. Für Bargeld und Wertsachen ist die Entschädigung auf 200 EUR begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dir oder einer in deinem Haushalt lebenden Person während eines stationären Krankenhaus-, Reha-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalts Dinge aus dem Krankenzimmer gestohlen werden, springt die Versicherung auch bei einfachem Diebstahl ein. Erstattet werden bis zu 1.000 EUR, für Bargeld und Wertsachen jedoch höchstens 200 EUR. Wichtig ist, dass der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet wird – sonst kann der Anspruch entfallen.
Häufige Fragen
Ist auch einfacher Diebstahl während eines Krankenhausaufenthalts versichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei einem stationären Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalt aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei Diebstahl im Krankenzimmer?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu 1.000 EUR. Für Bargeld und Wertsachen ist die Entschädigung auf 200 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz nur für den Versicherungsnehmer selbst?
Nein, er gilt auch für eine Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt und stationär im Krankenhaus, in Reha, im Sanatorium oder zur Kur untergebracht ist.
Was muss ich nach einem solchen Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024