Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat, und schon einen Monat nach Schadenmeldung kann eine Abschlagszahlung verlangt werden. Ab dem Tag der Schadenmeldung fallen Zinsen an, sofern nicht innerhalb eines Monats gezahlt wird, mit einem Zinssatz zwischen mindestens 4 und höchstens 6 Prozent pro Jahr.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Das gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung muss der Versicherer erst zahlen, wenn er Anspruchsgrund und -höhe endgültig geklärt hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer aber eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Verzinst wird ab dem Tag der Schadenmeldung, außer die Zahlung erfolgt binnen eines Monats. Zeiträume, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet, zählen bei den Fristen nicht mit, und die Zahlung darf bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder bei laufenden Verfahren aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich vor der endgültigen Auszahlung schon einen Teilbetrag bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann und in welcher Höhe wird die Entschädigung verzinst?
Verzinst wird ab dem Tag der Schadenmeldung, es sei denn, die Zahlung erfolgt innerhalb eines Monats. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei 4 und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung hinauszögern?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024