Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind versicherte Sachen unter der Außenversicherung weltweit geschützt, wenn sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden – also bis zu 12 Monate. Der Schutz gilt für Eigentum und Gebrauchsgegenstände des Versicherungsnehmers sowie der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen und greift auch während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder Freiwilligendienst. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten besondere Voraussetzungen, und die Entschädigung ist auf insgesamt 50.000 EUR begrenzt.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt ebenso für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet – und zwar weltweit für bis zu 12 Monate. Geschützt sind Sachen des Versicherungsnehmers und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, auch während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder Freiwilligendienst, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten jeweils besondere Bedingungen, und die Entschädigung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz für Sachen außerhalb der Wohnung?
Der Versicherungsschutz gilt, solange sich die Sachen nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Sind Gegenstände während einer Ausbildung außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Während der Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Bis zu welchem Betrag zahlt die Außenversicherung?
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Sind Schäden durch Naturgefahren außerhalb der Wohnung mitversichert?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024