Wie lange läuft die Hausratversicherung der Alte Oldenburger und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden ohne Kündigung, bei mehrjährigen Verträgen und beim Wegfall des versicherten Interesses gelten eigene Regeln.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst über den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, solange nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vorher – gekündigt wird. Verträge mit kürzerer Laufzeit enden von selbst, ohne Kündigung. Bei Laufzeiten über drei Jahre besteht ein besonderes Kündigungsrecht, und wenn das versicherte Interesse dauerhaft entfällt, endet der Vertrag insoweit.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Hausratversicherung automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024