Wenn nach einem Versicherungsfall am Versicherungsort private Daten oder Programme verloren gehen, ersetzt die Alte Oldenburger in ihrer Hausratversicherung die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung elektronisch gespeicherter, ausschließlich privat genutzter Daten bis zu 1.000 EUR – vorausgesetzt, der Datenträger wurde durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung beschädigt.
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung der Hausratbedingungen – die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten. Erstattet wird dabei die technische Wiederherstellung, nicht die Wiederbeschaffung. Es geht um elektronisch gespeicherte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Werden private Daten oder Programme zerstört, weil der Datenträger durch einen versicherten Schaden beschädigt wurde, übernimmt der Versicherer die Kosten, um diese Daten technisch wiederherzustellen. Ersetzt wird nur die Wiederherstellung, nicht der Neukauf, und auch ein Wiederherstellungsversuch wird bezahlt. Für Daten ohne Nutzungsberechtigung, für auf Rücksicherungs- oder Installationsmedien vorgehaltene Daten sowie für einen neuen Lizenzerwerb zahlt der Versicherer nicht. Die Erstattung ist auf 1.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Datenrettungskosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Die Daten und Programme müssen durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sein. Erfasst sind ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten und Programme.
Werden auch erfolglose Rettungsversuche bezahlt?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Welche Kosten sind vom Ersatz ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden Kosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden. Auch die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs werden nicht erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024