Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn Sachen nach einem versicherten Raub durch Erpressung erst an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden mussten. Voraussetzung ist, dass der Raub unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird, sonst droht Leistungsfreiheit.
Als Erweiterung des Raubschutzes besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn nach einem versicherten Raub die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Der Versicherungsnehmer muss den Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Raubschutz wird um einen besonderen Fall erweitert: Wenn Sie nach einem versicherten Raub durch Erpressung gezwungen werden, die versicherten Sachen erst an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe zu bringen, ist auch das versichert. Damit der Schutz greift, müssen Sie den Raub unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Unterlassen Sie diese Anzeige, kann der Versicherer von der Leistung frei werden.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich erpresst werde, meine Sachen an einen bestimmten Ort zu bringen?
Ja. Wenn nach einem versicherten Raub die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde, besteht dafür Versicherungsschutz.
Muss ich den Raub der Polizei melden?
Ja, der Versicherungsnehmer muss den Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Was passiert, wenn ich die Polizei nicht informiere?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024