Wer auf Reisen bestohlen wird, ist bei der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung auch bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen abgesichert – bis zu 1.000 EUR, für Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten und elektronische Geräte wie Handys, Laptops oder Kameras bis 500 EUR. Voraussetzung ist, dass der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird.
Ergänzend zum grundsätzlichen Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl ist auch der Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten und elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer werden bis zu 500 EUR entschädigt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gegen Einbruchdiebstahl gilt zusätzlich auch dann, wenn Gegenstände aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil gestohlen werden. Erstattet wird bis zu 1.000 EUR, wobei für Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten und elektronische Geräte eine niedrigere Grenze von 500 EUR gilt. Wichtig ist, dass der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet wird, da der Versicherer sonst von der Leistung befreit sein kann.
Häufige Fragen
Bin ich bei Diebstahl aus einer Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil versichert?
Ja, Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen ist zusätzlich mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird der Diebstahl ersetzt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Wie viel wird für Wertsachen und elektronische Geräte erstattet?
Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten und elektronische Geräte wie Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer werden bis zu 500 EUR entschädigt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024