Bei der Alten Oldenburger in der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr auch beim einfachen Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen samt Inhalt geschützt, wenn diese unmittelbar am Körper getragen werden. Der Schutz umfasst bis zu 500 EUR und deckt auch den Missbrauch entwendeter Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten ab, sofern der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird.
Ergänzend zum Versicherungsschutz gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben, folgende Erweiterung: Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen, die unmittelbar am Körper getragen werden. Dazu zählen auch Brieftaschen und Geldbörsen. Ebenso ist der Inhalt dieser Taschen mitversichert.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den Schaden, der durch den Missbrauch dieser Karten entsteht. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wer im versicherten Haushalt lebt und am Schadentag mindestens 60 Jahre alt ist, ist auch dann geschützt, wenn ihm eine am Körper getragene Tasche samt Inhalt einfach gestohlen wird. Werden dabei Karten entwendet, übernimmt der Versicherer auch Schäden durch deren Missbrauch, sofern nicht schon eine andere Versicherung dafür einsteht. Die Leistung ist auf 500 EUR begrenzt. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden – sonst droht der Verlust des Leistungsanspruchs.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter greift der Schutz gegen Taschendiebstahl?
Der Schutz gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Taschen und welcher Inhalt sind abgedeckt?
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen, die unmittelbar am Körper getragen werden, einschließlich Brieftaschen und Geldbörsen sowie deren Inhalt.
Zahlt der Versicherer auch bei Missbrauch gestohlener Karten?
Ja, bei entwendeten Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten leistet der Versicherer auch für den durch Missbrauch entstandenen Schaden, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wie hoch ist die Entschädigung und was muss ich nach dem Diebstahl tun?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR. Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden, sonst kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024