Wann die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden zahlt, hängt davon ab, ob Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Ersetzt werden auch Schäden durch Verpuffung, jeweils bis zu einer festgelegten Höchstsumme. Schäden durch dauernde Einwirkung sind ausgeschlossen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein solcher Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig austritt. Der Austritt muss aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen erfolgen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Zusätzlich muss der Rauch oder Ruß unmittelbar auf versicherte Sachen einwirken.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Als Verpuffung gilt die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage auf dem Versicherungsgrundstück austritt und direkt auf die Sachen einwirkt. Ebenso sind Schäden durch Verpuffung abgedeckt, also durch die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung. Für diese Schäden gilt eine Höchstentschädigung von 10.000 EUR. Nicht ersetzt werden Schäden, die durch dauernde Einwirkung entstehen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Rauch- oder Rußschaden vor?
Ein Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Verpuffungsschäden abgedeckt?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Als Verpuffung gilt die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Bis zu welcher Höhe sind diese Schäden mitversichert?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
Sind Schäden durch dauernde Einwirkung ebenfalls versichert?
Nein, die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024