Wird eine Hausratversicherung der Alte Oldenburger vorzeitig beendet, behält der Versicherer nur den Beitragsanteil für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie viel bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder bei Wegfall des versicherten Interesses zurückzuzahlen ist und wann stattdessen eine Geschäftsgebühr anfällt, hängt vom jeweiligen Beendigungsgrund ab.
Allgemeiner Grundsatz
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, das Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, darf der Versicherer grundsätzlich nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der Versicherungsschutz bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen gibt es den Beitrag ab Zugang des Widerrufs zurück, unter bestimmten Voraussetzungen sogar den Beitrag des ersten Versicherungsjahres. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses richtet sich der Beitragsanspruch nach dem jeweiligen Zeitpunkt, und in einzelnen Fällen kann statt eines Beitrags eine angemessene Geschäftsgebühr verlangt werden.
Häufige Fragen
Wie viel Beitrag bekomme ich bei einem Widerruf zurück?
Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen erstattet der Versicherer den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde und der Versicherungsnehmer dem Beginn des Schutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt hat. Fehlt die Widerrufsbelehrung, wird zusätzlich der Beitrag des ersten Versicherungsjahres erstattet – außer es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Beitragsanteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Was gilt beim Rücktritt oder bei einer Anfechtung durch den Versicherer?
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Erfolgt der Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahltem einmaligen oder ersten Beitrag, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht oder entsteht ein künftiges Interesse nicht, ist der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet; der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig, und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024