Wer seine Hausratversicherung bei der Alte Oldenburger per Lastschrift, Kreditkarte oder einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay bezahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen. Scheitert der Einzug ohne Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bei selbst verschuldeten Fehlbuchungen darf der Versicherer die Zahlweise kündigen und Bearbeitungsgebühren weiterberechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag automatisch eingezogen wird – per Lastschrift, Kreditkarte oder einem Zahlungsdienstleister –, muss zum Fälligkeitstermin genug Geld zur Verfügung stehen. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern sie sofort nach einer Aufforderung in Textform nachgeholt wird. Liegt das Scheitern dagegen am Versicherungsnehmer, darf der Versicherer die vereinbarte Zahlweise kündigen; künftige Beiträge sind dann selbst zu überweisen, und angefallene Bearbeitungsgebühren können weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn mein Beitrag per Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen wird?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Diese Pflicht gilt auch bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden fehlschlägt?
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung trotzdem noch als rechtzeitig, wenn Sie sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform (z. B. E-Mail) leisten.
Darf der Versicherer die Lastschrift kündigen, wenn Beiträge nicht eingezogen werden können?
Ja. Haben Sie zu vertreten, dass Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung zur Zahlung über Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister in Textform kündigen. Danach müssen Sie den ausstehenden und künftige Beiträge selbst übermitteln.
Wer trägt die Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzüge?
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024