Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger können Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr – auch bei längerer Vertragsdauer – und entspricht bei kürzeren Verträgen der jeweiligen Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann in unterschiedlichen Rhythmen gezahlt werden: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung – jeweils im Voraus. Was tatsächlich gilt, richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft; nur bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr ist sie entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung ist eine laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich – oder ein Einmalbeitrag. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024