Bei der Alten Oldenburger Alte Oldenburger Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Kleinvieh sowie von Futter- und Streuvorräten auf dem Grundstück des Versicherungsortes bis zu 500 EUR mitversichert. Kein Schutz besteht allerdings, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tierhaltung vorliegt.
Zusätzlich zum sonstigen Versicherungsschutz ist der einfache Diebstahl von Kleinvieh sowie von Futter- und Streuvorräten mitversichert. Voraussetzung ist, dass sich diese auf dem Grundstück des Versicherungsortes befinden.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wird auf dem Grundstück des Versicherungsortes Kleinvieh oder es werden Futter- und Streuvorräte gestohlen, springt die Versicherung auch beim einfachen Diebstahl ein. Dieser Schutz ist bis zu einem Betrag von 500 EUR begrenzt. Er gilt allerdings nicht, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Kleinvieh und Futtervorräten mitversichert?
Ja, der einfache Diebstahl von Kleinvieh sowie von Futter- und Streuvorräten auf dem Grundstück des Versicherungsortes ist mitversichert.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Wann ist der Diebstahl von Kleinvieh vom Schutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Wo muss sich das Kleinvieh oder Futter befinden, damit der Schutz gilt?
Es muss sich auf dem Grundstück des Versicherungsortes befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024