Die Alte Oldenburger versichert im Hausrat den Trickdiebstahl für alle im Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag mindestens 60 Jahre alt sind, wenn sich ein Dieb durch Täuschung Zutritt verschafft und versicherte Sachen entwendet. Der Schutz gilt innerhalb des Grundstücks der versicherten Wohnung, umfasst auch Missbrauchsschäden entwendeter Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten und ist auf 1.000 EUR begrenzt.
In Erweiterung zu den Bedingungen zum Diebstahl gilt Trickdiebstahl für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen versichert, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung Zutritt verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den durch Missbrauch dieser Karten entstandenen Schaden. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss die abhanden gekommenen Kredit- und/oder Scheckkarten unverzüglich sperren lassen. Außerdem muss er den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wer im versicherten Haushalt lebt und am Schadentag mindestens 60 Jahre alt ist, ist gegen Trickdiebstahl geschützt – also gegen Fälle, in denen sich ein Dieb durch Täuschung Zutritt verschafft und Sachen entwendet. Der Schutz gilt auf dem Grundstück der versicherten Wohnung und deckt bis zu 1.000 EUR ab, einschließlich Missbrauchsschäden bei gestohlenen Karten, sofern kein anderer Versicherungsschutz greift. Wichtig ist, gestohlene Karten unverzüglich sperren zu lassen und den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz gegen Trickdiebstahl?
Der Schutz gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Was zählt als Trickdiebstahl?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung Zutritt verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Bis zu welchem Betrag ist Trickdiebstahl versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR. Werden Karten entwendet, ist auch der durch Missbrauch entstandene Schaden abgedeckt, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Was muss ich nach einem Trickdiebstahl mit gestohlenen Karten tun?
Der Versicherungsnehmer muss die abhanden gekommenen Kredit- und/oder Scheckkarten unverzüglich sperren lassen und den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024