Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind auch Nutzwärmeschäden abgedeckt: Versichert sind Brandschäden an Hausratgegenständen, die entstehen, weil diese einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Der Schutz gilt zudem für Sachen, in oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung sorgt dafür, dass auch sogenannte Nutzwärmeschäden abgesichert sind. Gemeint sind Brandschäden an versicherten Sachen, die entstehen, weil diese absichtlich einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt wurden – etwa zur Bearbeitung oder zu anderen Zwecken. Der Schutz umfasst auch Gegenstände, in oder durch die ein Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Nutzfeuer oder Nutzwärme mitversichert?
Ja. Brandschäden an versicherten Sachen sind auch dann mitversichert, wenn sie dadurch entstehen, dass die Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Gilt der Schutz auch für Geräte, in denen Wärme erzeugt wird?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Was sind Nutzwärmeschäden im Sinne dieser Erweiterung?
Gemeint sind Brandschäden, die entstehen, weil versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024