Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung zählen zu den Wertsachen unter anderem Bargeld und auf Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten. Ein Wertschutzschrank muss anerkannt sein und ein Mindestgewicht von 200 kg haben oder fachmännisch verankert werden. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten die im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.
Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter den vorstehenden Punkt fallen;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin der im Versicherungsschein genannte Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld, geladene Geldbeträge, Urkunden, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten (außer Möbel). Ein Wertschutzschrank ist ein anerkanntes Sicherheitsbehältnis, das freistehend mindestens 200 kg wiegen oder sonst fachmännisch verankert bzw. eingelassen sein muss. Grundsätzlich werden Wertsachen bis zur Versicherungssumme entschädigt; bewahren Sie sie jedoch außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks auf, gelten die im Versicherungsschein genannten, niedrigeren Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände gelten als Wertsachen?
Dazu zählen Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden inklusive Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten mit Ausnahme von Möbelstücken.
Was muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss ein durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkanntes Sicherheitsbehältnis sein. Freistehend muss er mindestens 200 kg wiegen; ist er leichter, muss er nach Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welcher Höhe werden Wertsachen entschädigt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was passiert, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall die im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen – jeweils für Bargeld und geladene Geldbeträge, für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sowie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024