Wird die ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall dauerhaft unbewohnbar, ersetzt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung – abgesichert sind diese Umzugskosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Der Versicherer ersetzt zusätzlich die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre dauerhaft bewohnte Wohnung durch einen Versicherungsfall auf Dauer nicht mehr bewohnbar ist, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung. Diese Leistung ist auf höchstens 1.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Wann werden die Umzugskosten übernommen?
Die Umzugskosten werden ersetzt, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist und deshalb ein Umzug in eine andere Wohnung nötig wird.
Bis zu welchem Betrag sind die Umzugskosten versichert?
Der Versicherungsschutz für die Umzugskosten besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Gilt der Schutz auch, wenn die Wohnung nur vorübergehend unbewohnbar ist?
Nein, der Ersatz der Umzugskosten setzt voraus, dass die Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024