Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger übernimmt der Versicherer die notwendigen Mehrkosten, die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung unverzüglich veranlasst – andernfalls werden nur die Kosten ersetzt, die auch bei sofortigem Handeln angefallen wären.
Der Versicherer ersetzt die Mehrkosten, die infolge eines Versicherungsfalles notwendig werden und durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
Veranlasst der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht unverzüglich, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Was bedeutet das konkret?
Steigen die Preise zwischen dem Schadeneintritt und der Wiederherstellung, kommt der Versicherer für die dadurch entstehenden notwendigen Mehrkosten auf. Wichtig ist, dass die Wiederherstellung ohne schuldhaftes Zögern in Angriff genommen wird. Wartet der Versicherungsnehmer zu lange, ersetzt der Versicherer nur den Anteil an Mehrkosten, der auch bei sofortigem Handeln angefallen wäre.
Häufige Fragen
Werden höhere Preise nach einem Schaden von der Versicherung übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt die notwendigen Mehrkosten, die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung nicht sofort veranlasse?
Dann werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Für welchen Zeitraum gelten die ersetzbaren Preissteigerungen?
Für die Zeitspanne zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024