Ziehen Kinder aus der gemeinsamen Wohnung aus und gründen ihren ersten eigenen Hausstand, gewährt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung sechs Monate lang kostenfreien Versicherungsschutz für den neuen Wohnort des Kindes. Dieser Schutz gilt im Rahmen und Umfang der bereits bestehenden Versicherung und startet mit dem Beginn des Umzuges.
Ziehen Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben, aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung aus und gründen dabei erstmalig einen eigenen Hausstand, besteht für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten kostenfreier Versicherungsschutz.
Dieser Zeitraum beginnt mit dem Start des Umzuges.
Der Versicherungsschutz gilt im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung. Er umfasst die versicherten Sachen am Ort des eigenen neuen Hausstands des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind, das bislang mit dem Versicherungsnehmer zusammengelebt hat, aus und richtet sich zum ersten Mal einen eigenen Haushalt ein, ist dieser neue Hausstand für eine Übergangszeit von sechs Monaten kostenlos mitversichert. Die Frist beginnt mit dem Umzug. Der Schutz richtet sich dabei nach dem, was bereits in der bestehenden Versicherung enthalten ist.
Häufige Fragen
Wie lange ist der neue Hausstand des Kindes mitversichert?
Für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten seit Beginn des Umzuges besteht kostenfreier Versicherungsschutz.
Ab wann läuft die Frist für den Versicherungsschutz?
Der Übergangszeitraum beginnt mit dem Start des Umzuges.
Gilt der Schutz auch, wenn das Kind schon früher einen eigenen Haushalt hatte?
Der Versicherungsschutz gilt, wenn das Kind bei Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung erstmalig einen eigenen Hausstand gründet.
In welchem Umfang sind die Sachen im neuen Hausstand versichert?
Der Schutz besteht im Rahmen und Umfang der bereits bestehenden Versicherung und umfasst die versicherten Sachen am Ort des neuen Hausstands des Kindes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024