Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählen auch privat genutzte Garagen zum Versicherungsort, wenn sie sich in derselben politischen Gemeinde wie der Wohnort des Versicherungsnehmers befinden – der Versicherungsschutz reicht damit über die eigene Wohnung hinaus.
Privat genutzte Garagen werden zusätzlich dem Versicherungsort hinzugerechnet. Voraussetzung ist, dass sich diese Garagen am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden. Als Wohnort gilt dabei die politische Gemeinde.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Wohnung selbst, sondern erstreckt sich auch auf privat genutzte Garagen. Diese müssen sich am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden, wobei damit die politische Gemeinde gemeint ist.
Häufige Fragen
Sind Garagen in meiner Hausratversicherung mitversichert?
Ja, privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet, sofern sie sich am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden.
Was gilt als Wohnort für die Einbeziehung der Garage?
Als Wohnort gilt die politische Gemeinde des Versicherungsnehmers. Die Garage muss sich in dieser Gemeinde befinden.
Sind auch gewerblich genutzte Garagen eingeschlossen?
Der Abschnitt bezieht sich ausdrücklich auf privat genutzte Garagen. Ob darüber hinaus etwas gilt, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024